Unsere AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
SIGMA Medizin-Technik GmbH Gelenau

Stand: 19. April 2022

1. Geltung:

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis unserer jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen und richten sich an gewerbliche Kunden. Sie gelten gleichzeitig für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit können wir entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren. Soweit Sie eigene Bedingungen vor Abgabe Ihrer Willenserklärung, vor Versendung oder Übergabe der Ware/Leistung an Sie stellen, kommt kein Vertrag mit uns zustande. Wird in diesem Falle die Ware/Leistung von Ihnen angenommen, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn wir haben uns ausdrücklich mit der Geltung anderer Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt. Abweichende Bedingungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Geltungsbereich unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Nutzung unseres Online-Shops (www.neurowerk-shop.de). Mit der Nutzung desselbigen erkennt der Kunde ebendiese uneingeschränkt an.

2. Angebot:

Unsere schriftlichen oder mündlichen Angebote sind generell freibleibend sowie unverbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen. Weder unsere Verkaufskataloge noch die Einstellung von Ware auf unserer Homepage stellen ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern sollen es Ihnen lediglich erleichtern, Ihrerseits ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages uns gegenüber zu machen (Produktpräsentation). Mit Zugang Ihres Angebotes bei uns halten Sie sich hieran für 2 Wochen gebunden. Für die richtige Auswahl der Ware und deren Menge ist der Kunde verantwortlich. Die Annahme Ihres Vertragsangebotes durch uns erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder Auslieferung der Ware.

3. Preise:

Unsere Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. und Versandkosten. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, liefern wir ab Werk. Bis zu einem Bestellwert von 50,00 € (netto) erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 20,00 € (netto). Im Rahmen unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. außerordentliche Preiserhöhungen durch unsere Vorlieferanten) behalten wir uns Preisanpassungen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung vor, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

4. Liefer- und Leistungszeit, Annahmeverpflichtung:

4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder zugesagt wurde. Sie sind zur Annahme der bestellten Ware innerhalb 4 Wochen des von uns bestätigten Liefertermines verpflichtet. Bei einer durch den Kunden verursachten Verzögerung gerät der Kunde nach Ablauf dieser Frist automatisch in Annahmeverzug. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Bei Annahmeverzug sind wir zur sofortigen Berechnung der bestellten Waren berechtigt und deren Zahlung wird innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum vollständig fällig. Gleichzeitig zur Rechnungslegung wird Ihnen Zugriff auf die bestellte Ware durch Abholung in unserem Werk ermöglicht.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder zugesagt wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor erfolgreicher Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.

Teillieferungen sind zulässig.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unverschuldeten Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie  Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat und der verzögerte Verzugseintritt für den Käufer zumutbar ist.

5. Versand und Gefahrübergang:

5.1. Wir liefern ab Werk. Die Auswahl des Versandweges/-partners erfolgt in der Regel durch uns. Die Versanddurchführung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende erste Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Käufers.

6. Gewährleistung und Haftung:

6.1. Für alle neuen, unter eigenem Namen hergestellten oder vertriebenen Produkte der Micromed Group beträgt die Gewährleistung 24 Monate ab Gefahrübergang, wobei innerhalb der ersten 12 Monate auch die anfallenden Arbeitskosten zur Mangelbehebung vor Ort inkludiert sind. Für sonstige Handelsware beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistung des jeweiligen
6.2. Die Nichtbefolgung der Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie nicht durch uns genehmigte Änderungen oder Erweiterungen der Hard- oder Software führen zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruches, sowie zum Ausschluss jeglicher Haftung.
6.3. Sie müssen nach Erhalt der Ware diese zur Feststellung von, Mängeln, Fehlmengen oder Transportschäden unverzüglich prüfen. Im Falle eines Transportschadens muss ein Schadensprotokoll zur Sicherung eventueller Schadenersatzansprüche gegen das Transportunternehmen angefertigt werden. Sie haben uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4. Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruches können wir nach unserer Wahl verlangen, dass
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät auf unsere Kosten zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an uns geschickt wird; oder

b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Darüber hinaus gehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.5. Wir haften nur auf Schadensersatz bei
a) vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verschulden von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
b) fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, jedoch beschränkt auf typische Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vorhersehbar waren;
c) Fahrlässigkeit von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht; oder
d) einer zwingenden gesetzlichen Haftung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
6.6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die Haftung für Vermögensschäden sowie Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen, ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich fahrlässig gehandelt haben. Alle Ansprüche – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz/Medizinproduktegesetz sowie für Rückgriffsansprüche des Unternehmers nach § 479 Abs. 1 BGB gelten die gesetzlichen Fristen.

7. Eigentumsvorbehalt:

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. Offene (eventuell vereinbarte) Teilleistungen wie z.B. Einweisung oder Netzwerkanbindung berechtigen den Kunden nicht zum gänzlichen oder teilweisen Zahlungseinbehalt.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechtwert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung des Kaufpreises an uns in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereinigungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Anforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung:

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsmäßig nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt bei unbestrittenen Forderungen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

9. Export:

Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

10. Verwendung elektronischer Signaturen

Sofern nichts anderes zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart wurde, gilt für alle zu leistenden Unterschriften die Möglichkeit der Verwendung einer einfachen elektronischen Signatur, gemäß Art. 3 Ziff. 10 eIDAS-VO. Diese einfache elektronische Signatur kann gefolgt verwendet werden:
• eingescannte Unterschrift
• Unterschrift manuell auf Bildschirm
Für alle rechtsverbindlichen Vertrags- und Auftragsangelegenheiten gilt auch weiter die Schriftformerfordernis gemäß §126 BGB.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist Gelenau. Der Gerichtsstand für alle Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Annaberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Teilnichtigkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

gez. Geschäftsleitung

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Senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns per Telefon: +49.37297.8250

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09423 Gelenau
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